Sollten Sie sich bereits an einer Hochschule um einen Studienplatz in einem Studiengang beworben haben, der zulassungsbeschränkt ist, informieren Sie sich bitte, durchaus über das Internet, bei der jeweiligen Hochschule, ob es noch weitere Fristen hinsichtlich zusätzlicher Bewertung etwa für Auswahlgespräche etc. gibt und nehmen diese unbedingt ernst.

Sollten Sie von der Hochschule mitgeteilt erhalten, dass Ihre Studienplatzbewerbung abgelehnt wird, steht es Ihnen immer offen, die, je nach Bundesland unterschiedlichen Rechtsmittel einzulegen.
Sie müssen aber immer das in dem Bescheid genannte Rechtsmittel einlegen, um u.U. in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes Erfolg anstreben zu können.
Selbstverständlich stehen wir sowohl beratend als auch vertretend in allen Immatrikulationsauseinanderesetzungen, einschließlich aller Auseinandersetzungen im Wechsel der Studienorte oder der Studienfächer zur Verfügung.

Anbei finden sie ein Kontaktformular für eine Immatrikulationsauseinandersetzung.

Durch klicken auf den folgenden Link (Immatrikulationsauseinandersetzung) können sie ein Word Dokument runterladen und  dieses dann ausgefüllt an unsere E-Mail Adresse rechtsanwaelte@trenczek.de weitersenden.